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Kindesmisshandlung
 

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Wibke Janzarik
 

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  • Oberste Priorität hat die Sicherung des Kindeswohls bzw. Verhinderung der Wiederholung einer möglichen Gewalteinwirkung
  • i.d.R. stationäre Aufnahme (medizinische Begründung formulieren!)

wenn weitere Gefährdung des Kindeswohls droht:
gemäß Paragraph 42 Abs. 1 SGB VIII ist die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen die vorläufige Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Für die Hilfe nach Paragraph 42 SGB VIII gilt: Zuständig ist der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe, in dessen Bereich sich das Kind oder der/die Jugendliche vor Beginn der Hilfe tatsächlich aufhält. Im Rahmen dieser Zuständigkeit obliegt es diesem Jugendamt, Problemklärung zu betreiben und erste Handlungsschritte zu entwickeln.

Im System Jugendhilfe gibt es ein flächendeckendes Netz von Jugendämtern bzw. Sozial- und Jugenddiensten. Deren Aufgaben sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschrieben, das den Schutz von Kindern zu einer staatlichen Pflichtaufgabe macht. Die Jugendhilfe arbeitet sowohl präventiv als auch beratend oder therapeutisch und orientiert sich im wesentlichen am Grundsatz "Hilfe statt Strafe". Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips arbeitet die staatliche Jugendhilfe eng mit nichtstaatlichen freien Wohlfahrtsverbänden oder Organisationen zusammen, die Leistungen des Kinderschutzes anbieten. Hierzu gehören u.a. die Kinderschutzzentren in Deutschland (www.kinderschutz-zentren.org). Dabei handelt es sich um niederschwellige, hilfe-orientierte spezialisierte Angebote sowohl an betroffene Familien als auch für professionelle Helfer. Je nach Bedarf kommen Krisenintervention einschließlich Hausbesuchen, Telefonberatung, Beratung für Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche, Familientherapie, Kinderpsychotherapie, Begleitung im Rahmen des Zeugenschutzprogrammes, Überweisung an Beratungsstellen, Fremdunterbringung, Fremdmeldeberatung usw. in Frage. Weitere Hilfsangebote sind die kostenlosen bundesweiten Telefon-Notrufe für Kinder und Eltern, die ärztlichen Beratungsstellen für Kindesmißhandlung und Vernachlässigung im Bundesland Nordrhein Westfalen sowie verschiedene Hilfsangebote für sexuell mißhandelte Mädchen und Frauen (www.zartbitter.de).

 

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